Berufsbegleitung auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen
Dies kann beispielsweise notwendig sein wenn
- Sie noch in der Probezeit sind
- Ihr Arbeitsverhältnis befristet ist
- Sie eine Nach- oder Weiterqualifizierung benötigen
- es Konflikte am Arbeitsplatz gibt
- es Änderungen der Abläufe im Betrieb gibt
- Ihre Ansprechpartner im Betrieb wechseln
- Ihr Arbeitgeber noch Beratung und Unterstützung durch den Fachdienst wünscht
Eine nachgehende Begleitung vor Ort kann zunächst für ein Jahr von Ihrem persönlichen Qualifizierungstrainer durchgeführt werden. Er hilft dabei, das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten und zu stabilisieren oder kommt, falls Probleme auftreten, zu Ihnen in den Betrieb. Er unterstützt Sie in dem Umfang, wie es für Sie individuell erforderlich ist.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.